Leserbrief zum Artikel „Rettig bleibt ohne Strafe“ vom 7. Dezember 2011 in der Mitteldeutschen Zeitung, Seite 3:
Was
der Südharzer Bürgermeister Ralf Rettig entgegen dem Datenschutz und ohne die
gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Personalrates betrieben hat, wird nun
durch eine sehr fragwürdige Entscheidung am Landgericht Halle zum
„Kavaliersdelikt“. Nach einer Absprache wurde das Verfahren eingestellt. Das
ist
eine Schande! Mit dieser Entscheidung öffnet man Verstößen gegen den
Datenschutz Tür und Tor. Was ist der Datenschutz in Dienststellen und Betrieben
und die Einhaltung von gesetzlich verankerten Beteiligungsrechten von
Mitarbeitervertretungen dem Gericht wert? Die Darstellung Rettigs, er wollte die
Einhaltung von Anweisungen kontrollieren, rechtfertigt keine Verstöße gegen
Gesetze. Denn eine legitime Kontrolle ist möglich. Eine Absprache ersetzt nun
offensichtlich die Rechtssprechung.
Ist hier nicht deutlich ein einseitiger Vorteil erkennbar? Wenn ein Richter
Recht und Gesetz nicht umsetzt, ist er aus meiner Sicht falsch am Platz! Und
wenn ein Bürgermeister gegen Gesetze verstößt, gehört er nicht in dieses
Amt!
und hier der in der MZ teilweise abgedruckte Leserbrief