Leserbrief  zum Artikel „Rettig bleibt ohne Strafe“ vom 7. Dezember 2011 in der Mitteldeutschen Zeitung, Seite 3:

 

Datenschutz und Gesetze mit Füßen getreten

Was der Südharzer Bürgermeister Ralf Rettig entgegen dem Datenschutz und ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Personalrates betrieben hat, wird nun durch eine sehr fragwürdige Entscheidung am Landgericht Halle zum „Kavaliersdelikt“. Nach einer Absprache wurde das Verfahren eingestellt. Das ist eine Schande! Mit dieser Entscheidung öffnet man Verstößen gegen den Datenschutz Tür und Tor. Was ist der Datenschutz in Dienststellen und Betrieben und die Einhaltung von gesetzlich verankerten Beteiligungsrechten von Mitarbeitervertretungen dem Gericht wert? Die Darstellung Rettigs, er wollte die Einhaltung von Anweisungen kontrollieren, rechtfertigt keine Verstöße gegen Gesetze. Denn eine legitime Kontrolle ist möglich. Eine Absprache ersetzt nun offensichtlich die  Rechtssprechung. Ist hier nicht deutlich ein einseitiger Vorteil erkennbar? Wenn ein Richter Recht und Gesetz nicht umsetzt, ist er aus meiner Sicht falsch am Platz! Und wenn ein Bürgermeister gegen Gesetze verstößt, gehört er nicht in dieses Amt!

      

                                                                                                                            und hier der in der MZ teilweise abgedruckte Leserbrief